Krankenkasse

Eine Krankenversicherung dient als Schutz vor den wirtschaftlichen Risiken, die mit Erkrankungen oder Verletzungen einhergehen. Im Falle von Krankheiten, Mutterschaft und häufig auch nach Unfällen erstattet die Krankenkasse den Versicherten vollständig oder teilweise die entstandenen Kosten für medizinische Behandlungen.

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Grundversicherung

Die Grundversicherung ist ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems der Schweiz, welche von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Obwohl alle die gleichen Leistungen gewährleisten, lohnt es sich einen Vergleich zu machen.

Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

Obligatorisch für alle Einwohner
Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen obligatorisch. Jede Person muss sich einer Krankenversicherungsgesellschaft anschliessen, wobei zu beachten ist, dass für den Versicherten eine Wahlfreiheit herrscht und die Gesellschaften verpflichtet sind, jede Person aufzunehmen.
Standardleistungen
Die Leistungen in der Grundversicherung sind gesetzlich festgelegt. Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, Spitalaufenthalte und weitere medizinisch notwendige Leistungen.
Franchise und Selbstbehalt
Die Franchise in der schweizerischen Grundversicherung ist der Betrag, den Sie vollständig für Ihre Gesundheitskosten selbst tragen müssen – zwischen 300 und 2'500 Franken (bei Kindern 0-600 Franken). Zusammen mit dem Selbstbehalt bildet dies Ihre finanzielle Beteiligung an medizinischen Leistungen. Der Unterschied zum Selbstbehalt liegt darin, dass die Franchise zuerst bezahlt wird. Der Selbstbehalt tritt erst danach ein: Sie beteiligen sich mit 10 Prozent an weiteren Kosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 700 Franken (Erwachsene) bzw. 350 Franken (Kinder), wobei die Krankenkasse in der Regel die restlichen Kosten übernimmt.
Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung in der Schweiz ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Personen, um die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu verringern. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können jährlich einen Antrag bei den kantonalen Behörden stellen, um einen Teil ihrer Krankenversicherungsprämien abzudecken. Die genaue Höhe der Unterstützung hängt vom Einkommen, Vermögen und der familiären Situation ab.
Wechselmöglichkeiten
Versicherte haben die Möglichkeit, die Grundversicherung jedes Jahr zu wechseln, in der Regel per Ende Dezember. Dies ermöglicht es, von verschiedenen Angeboten Gebrauch zu machen. Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim jeweiligen Versicherer eintreffen. In manchen Jahren fällt der 30. November auf ein Wochenende. Die Kündigung muss dann am letzten Arbeitstag vor dem 30. November eintreffen. Um weitere Gesundheitslücken zu schliessen, empfiehlt es sich einen Überblick über die Zusatzversicherungen zu verschaffen.

Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen sind ergänzende Krankenversicherungen, die Leistungen abdecken, welche von der obligatorischen Grundversicherung im Krankheitsfall nicht übernommen werden. Diese Versicherungen lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: ambulante und Spital-Zusatzversicherungen.

Ambulante Zusatzversicherung

Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen decken Behandlungen ab, bei denen Patienten nicht über Nacht im Krankenhaus bleiben müssen. Dazu gehören:
Kostenbeteiligung an Fitness
Kostenübernahme für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
Alternative Medizin/Komplementärmedizin
Nichtärztliche Psychotherapie
Rettungs- und Transportkosten in Ergänzung zur Grundversicherung im Ausland sowie in der Schweiz
Präventive Massnahmen: Nicht von der Grundversicherung abgedeckte Leistungen wie Reiseimpfungen und spezielle Vorsorgeuntersuchungen
Beteiligung an den Kosten zusätzlicher Gesundheitschecks (Check-Up und gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen)
Zahnbehandlungen und Dentalhygiene: Abgedeckt durch eine separate Zahnversicherung
Medikamente, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden.
Zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft

Spitalzusatzversicherung

Die Spitalzusatzversicherung in der Schweiz ist eine freiwillige Krankenversicherung, die zusätzliche Leistungen für einen Krankenhausaufenthalt bietet, die über die obligatorische Grundversicherung hinausgehen. Hier sind einige wichtige Aspekte: Diese Zusatzversicherung deckt Kosten und Leistungen, die über die obligatorische Grundversicherung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung in Einzel- oder Zweibettzimmern, die Wahl des behandelnden Arztes sowie ein höherer Komfort während des Aufenthalts.
Verschiedene Abteilungsoptionen
Die Spitalzusatzversicherung bietet unterschiedliche Abteilungskategorien, darunter Privatabteilung mit Einzelzimmer, Halbprivatabteilung mit Zweibettzimmer und in einigen Policen auch die allgemeine Abteilung mit freier Arztwahl.
Individuelle Anpassungsmöglichkeiten
Je nach Versicherer und Police können Versicherte ihre Spitalzusatzversicherung individuell gestalten, um ihre spezifischen Bedürfnisse und Vorlieben zu berücksichtigen.
Steigerung von Komfort und Betreuung
Versicherte profitieren von einem gesteigerten Komfort im Krankenhaus, individueller Betreuung durch Chefärzte sowie einer breiteren Auswahl an Mahlzeiten.
Kosten und Prämien
Die Prämien für die Spitalzusatzversicherung variieren abhängig von der gewählten Leistung, dem Alter und individuellem Risiko. Ein sorgfältiger Vergleich verschiedener Angebote ist ratsam, um die passende Police zu finden. Die Spitalzusatzversicherung bietet eine optionale Erweiterung zur obligatorischen Krankenversicherung und ermöglicht den Versicherten zusätzliche Leistungen und Annehmlichkeiten während eines Krankenhausaufenthalts.

Vorgeburtliche Anmeldung für Ihr Baby

In der Schweiz ist es obligatorisch, auch Neugeborene für die Krankenversicherung anzumelden. Eine Anmeldung vor der Geburt ist empfehlenswert, damit Sie sich nach der Geburt vollkommen auf Ihr Baby konzentrieren können.
Die vorgeburtliche Anmeldung bietet mehrere Vorteile
Zum einen gewährt sie sofortigen Versicherungsschutz für Zusatzversicherungen. So werden im Falle von Geburtskomplikationen die Kosten von diesen übernommen. Zum anderen erleichtert sie die Aufnahme in Zusatzversicherungen, da Gesundheitsprüfungen entfallen können.

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