In der Schweiz ist eine Autoversicherung erforderlich, um Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern sowie Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Es gibt eine obligatorische Haftpflichtversicherung sowie die freiwillige Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung
Die Autohaftpflichtversicherung ist in der Schweiz für alle Fahrer bzw. Fahrzeughalter obligatorisch. Das kantonale Strassenverkehrsamt (Zulassungsstelle) verlangt für die Zulassung immer einen entsprechenden Versicherungsnachweis für die Autohaftpflicht. Diese Versicherung bietet Schutz für Schäden, die mit dem eigenen Fahrzeug an fremdem Eigentum oder anderen Personen verursacht werden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind jedoch nicht abgedeckt. Der Selbstbehalt bei der Autohaftpflicht hängt vom Alter und der Erfahrung des Versicherten ab.
Teilkasko
Die Auto-Teilkaskoversicherung ist optional und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie deckt Schäden, die nicht selbst verursacht wurden, wie Marderschäden, Diebstahl, Elementarschäden (Hagel, Sturm, Steinschlag, etc.), Schäden durch Feuer, Glasbruch, Wildunfälle und böswillige Beschädigung. Der freiwillige Selbstbehalt bei der Teilkasko lohnt sich in der Regel nicht, es sei denn, Sie haben über einen längeren Zeitraum keine Schäden.
Vollkasko/Kollision
Die Vollkaskoversicherung umfasst Teilkasko und Kollisionskasko. Bei Leasingfahrzeugen ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vorgeschrieben. Der Selbstbehalt kann je nach Versicherung gewählt werden, wobei zu beachten ist, dass ein höherer Selbstbehalt zu einer Prämienersparnis führen kann.