Personenversicherungen

Für Unternehmen in der Schweiz spielen verschiedene Personenversicherungen eine wichtige Rolle, um Mitarbeiter abzusichern. Diese Versicherungen dienen dazu, sowohl die Gesundheit als auch die finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Die genaue Auswahl hängt von den Bedürfnissen Ihres Unternehmens und Ihrer Belegschaft ab. Sehr gerne analysieren wir dies gemeinsam mit Ihnen.

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Unfallversicherung (UVG)

In der Schweiz ist die Unfallversicherung obligatorisch. Die Unfallversicherung deckt Unfälle am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsweg und in der Freizeit ab. Sie bietet Leistungen wie Heilbehandlung, Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit, Rentenleistungen bei Invalidität sowie Hinterlassenenleistungen bei Todesfall.

Leistungen:

Taggeld: Das UVG deckt den Lohnersatz zu 80% ab dem 3. Tag nach dem Unfall ab
Heilungskosten auf der allgemeinen Abteilung in der Schweiz und im Ausland
Hilfsmittel
Sachschäden
Reise-, Transport-, Rettungs- und Bergungskosten in der Schweiz und im Ausland
Bestattungskosten
Invalidenrenten
Hinterlassenenrenten
Berufsunfall
Die Berufsunfallversicherung ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden verpflichtend, auch für Heimarbeitende, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontäre und für Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten arbeiten, unabhängig von deren Pensum.
Nichtberufsunfall
Wenn eine Person mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, wird sie obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung werden von den Arbeitnehmenden getragen (gesetzlich, jedoch meistens 50%/50%). Für Arbeitnehmende mit weniger als 8 Wochenstunden sind Freizeitunfälle nicht versichert. Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg sind für diese Arbeitnehmenden bei der Berufsunfallversicherung gedeckt.
Nachdeckung
Die Nachdeckung der obligatorischen Unfallversicherung gewährt weiterhin Schutz für Unfälle, die während der Dauer der Nachdeckungsfrist (31 Tag nach letztem Arbeitstag) auftreten. Heisst konkret, dass die Mitarbeitenden noch 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag weiterhin automatisch versichert bleiben.
Abredeversicherung
Durch den bisherigen Arbeitgeber sind die Mitarbeitenden noch bis zum 31. Tag nach dem Erhalt des letzten Lohns gegen Nichtbetriebsunfälle versichert (Nachdeckung). Danach können die austretenden Mitarbeitenden mit einer Abredeversicherung Ihren Versicherungsschutz für maximal 6 Monate verlängern.Von der Abredeversicherung kann auch bei unbezahltem Urlaub oder Reduktion des Arbeitspensums auf unter 8 Stunden in der Woche Gebrauch gemacht werden.

Unfallzusatz-
versicherung (UVGZ)

Die Unfallzusatzversicherung bietet erweiterte Leistungen, die über die obligatorische Unfallversicherung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:
Differenzdeckung: Schutz gegen Kürzungen bei grobfahrlässigem Handeln
Höhere Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit
Zusätzliche Heilungskosten wie private und halbprivate Spitaldeckung
Kapitalleistungen bei Invalidität oder Todesfall
Freizeitunfälle, die nicht durch die obligatorische Unfallversicherung abgedeckt sind

Krankentaggeld-
versicherung (KTG)

In der Schweiz gibt es die obligatorische Krankentaggeldversicherung, die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern im Falle von Krankheit oder Unfall während einer bestimmten Zeit den Lohnausfall zu entschädigen. Die Dauer und Höhe der Entschädigung sind gesetzlich festgelegt (gem. jeweiligem GAV).
Darüber hinaus können Arbeitnehmer und Selbständige eine freiwillige Krankentaggeldversicherung abschliessen, um sich zusätzlich abzusichern. Eine solche Versicherung bietet eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die gesetzliche Entschädigungsfrist gem. OR Art. 325a (Lohnfortzahlungspflicht) abgelaufen ist. Die Krankentaggeldversicherung kann individuell an die Bedürfnisse angepasst werden und bietet eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Falle von Krankheit.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz, auch als "BVG" oder "2. Säule" bezeichnet, ist ein obligatorisches System der Altersvorsorge für erwerbstätige Personen. Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für alle erwerbstätigen Personen in der Schweiz, die ein bestimmtes Mindesteinkommen erreichen. Dies betrifft in der Regel Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über einer festgelegten Schwelle (aktuell CHF 22'050). Die BVG hat das Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern und schliesst somit die Lücke zwischen den Leistungen der ersten Säule (AHV/IV/EO) und den individuellen Bedürfnissen im Alter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die berufliche Vorsorge ein. Diese Beiträge werden in Form von Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Invalidenleistungen ausgezahlt. Die genaue Höhe der Beiträge und Leistungen ist gesetzlich festgelegt.

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