Die Vorsorge in der Schweiz kurz erklärt:
1. Säule: AHV/IV/EO (Staatliche Vorsorge)
Die erste Säule der Schweizer Vorsorge umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Diese staatlichen Leistungen bieten eine grundlegende finanzielle Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Falle von Erwerbsausfall (Existenzbedarf).
2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge, auch als Pensionskasse bekannt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen gemeinsam zur BVG bei, um zusätzliche Altersleistungen, Invaliditätsleistungen und Geldleistungen im Todesfall zu gewährleisten (fortführen der Lebenshaltung in angemessener Weise).
3. Säule: Private Vorsorge (Säule 3a und 3b)
Die dritte Säule bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre persönliche Vorsorge. Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken der 1. und 2. Säule zu schliessen, welche in der Regel bis zu 60% des letzten Lohnes abdecken. Die Säule 3a ist die sogenannte gebundene private Vorsorge und die Säule 3b ist die freie private Vorsorge. Die 3. Säule dient dazu, den gewohnten Lebensstandard fortführen zu können.